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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hausengel-Hausservice

Ausgabe vom 1.3.2022 Version 1.0

Anwendbares Recht

Art. 1 – Einleitung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien. Mit Erteilung des Auftrages erklären die Parteien die Bestimmungen der vorliegenden AGB für anwendbar. Anderweitige, diesen Bestimmungen vorgehende, Vereinbarungen sind individuell zwischen den Parteien in schriftlicher Form zu treffen.

Art. 2 – Zustandekommen des Auftragsverhältnisses

Das Auftragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung des Hauptvertrages seitens beider Parteien zustande. Vorbehalten bleiben die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die ABG stellen einen integralen Bestandteil des Auftragsverhältnisses zwischen den Parteien dar.

Art. 3 – Vertragsänderungen des Hauptvertrages

Änderungen und Ergänzungen des Hauptvertrages bedürfen der Schriftform.

Art. 4 – Vertragsänderungen der AGB

1 Die Hausengel-Hausservice ist befugt, die AGB jederzeit abzuändern. Zur Änderungen der AGB reicht die Publikation der neuen AGB auf der Homepage (www.hausengel-hausservice.ch). Es ist die Obliegenheit des Auftraggebers sich jeweils über die aktuell geltenden AGB zu informieren.

2 Sofern es sich bei den Änderungen, um Änderungen ungewöhnlicher Art handeln sollte, welche zudem den Auftraggeber direkt betreffen, werden diese dem Auftraggeber per E-Mail (Informations-E-Mail) mitgeteilt.

3 Die Änderungen der AGB treten jeweils auf den Folgemonat der Publikation in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht innert 30 Tage gegen die neuen AGB remonstriert (konkludente Annahme). Ausgenommen sind die Fälle von Art. 4 Abs. 2 AGB, bei welchen die Frist ab Zustellung der Informations-E-Mail zu laufen beginnt.

Art. 5 – Rangfolge

Bei einem allfälligen Normenkonflikt sowie Lücken, gilt es nachfolgende Hierarchie-Rangfolge zu beachten:

1. Rang: Individuelle schriftliche Absprachen

2. Rang: Die AGB der Hausengel-Hausservice (wobei neuere AGB den älteren AGB vorgehen)

3. Rang: Das schweizerische Obligationenrecht

4. Rang: AGB der Auftraggeber/Dritten

Auftragsausführung

Art. 6 – Schlüsselübergabe

1 Sollte der Auftraggeber, der Hausengel-Hausservice, einen Schlüssel zur Auftragserfüllung aushändigen, so fertigt die Hausengel-Hausservice ein Übergabeprotokoll an, welches der Auftraggeber zu unterzeichnen.

2 Mit Beendigung des Auftragsverhältnisses ist die Hausengel-Hausservice gehalten, die erhaltenen Schlüssel dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Rückgabe ist dabei im angefertigten Übergabeprotokoll zu vermerken und durch den Auftraggeber zu unterzeichnen.

Art. 7 – Umfang der Arbeiten

1 Die Basisreinigung umfasst abschliessend folgende Arbeiten:

– – Regelmässige Reinigungen (zb. wöchentliche Reinigungs- / Unterhalseinsätze von Wohnräumen , Büro-/ Gewerberäumlichkeiten und Aussenanlagen

– – Baureinigung

– -Endreinigung

2 Die in der Basisreinigung NICHT enthaltene Grundreinigung umfasst abschliessend folgende Arbeiten:

– – Fensterreinigung

– – Sofa-, Polster- und Matratzenreinigung

– – ganzflächige Türen, Wand und Deckenreinigung

– – Reinigung der Schränke (innen, aussen und oberhalb)

3 Die Reinigung bezieht sich dabei einzig auf das im Hauptvertrag festgelegte Vertragsobjekt.

4 VOM REINIGUNGSAUFTRAG AUSGENOMMEN SIND INSBESONDERE DIE FOLGENDEN, SOWIE DEM NAHEKOMMENDE, ARBEITEN:

– Fensterreinigung

– Sofa-, Polster- und Matratzenreinigung

– ganzflächige Türen, Wand und Deckenreinigung

– Reinigung der Schränke ( innen, aussen und oberhalb )

Art. 8 – Spezialfälle bei vereinbarten regulären Arbeitseinsätzen

1 An gesetzlichen Feiertagen sowie Sonntagen werden keine Arbeiten ausgeführt.

2 Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, so wird die wöchentliche Reinigung in Absprache mit dem Auftraggeber an den vorgezogenen oder nachfolgenden Arbeitstagen durchgeführt.

3 BESTEHT DER ARBEITGEBER TROTZ FEIERTAG AUF DEN REINIGUNGSEINSATZ, SO WIRD EIN ZUSCHLAG VON 50 % AUF DEM VEREINBARTEN STUDENSATZ ERHOBEN.

4 SOLLTE DER ARBEITSEINSATZ SEITENS DES AUFTRAGGEBERS NICHT EINGEHALTEN WERDEN KÖNNEN, SO MUSS DIE ABSAGE 24 STUNDEN VOR DEM EINSATZ ERFOLGEN. SOLLTE DIE ABSAGE VERSPÄTET ERFOLGEN, SO WIRD DIE VEREINBARTE STUNDENANZAHL IN RECHNUNG GESTELLT. SOLLTE KEINE STUNDENANZAHL VEREINBART WORDEN SEIN, WERDEN 8.5 STUNDEN IN RECHNUNG GESTELLT. ES GILT IN EINEM SOLCHEN FALL DER STUNDENSATZ VON ART. 12 ABS. 3 AGB.

5 Wenn die Hausengel-Hausservice die Arbeiten nicht wahrnehmen kann, so hat sie das Recht, den Reinigungseinsatz an einem zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbarten Ausweichtermin wahrzunehmen. Es besteht KEIN Anrecht auf Durchsetzung des vereinbarten Termins, Leistung von Schadenersatz sowie einem Vertragsrücktritt aufgrund der Verschiebung seitens des Auftraggebers.

Art. 9 – Reinigungsmaterial

1 Der Auftraggeber stellt bei vereinbarten regelmässigen Einsätzen der Hausengel-Hausservice die Reinigungsgeräte sowie benötigten Reinigungsmittel unentgeltlich zur Verfügung. Bei Geschäftskunden kann jedoch schriftlich im Hauptvertrag vereinbart werden, dass die Hausengel-Hausservice alles bereitstellt und auffüllt.

2 Bei einmaligen Aufträgen bringt in der Regel die Hausengel-Hausservice sämtliches Material mit.

3 Für die Vergütung des von der Hausengel-Hausservice mitgebrachten Reinigungsmaterials wird auf Art. 12 Abs. 6 AGB verwiesen.

Art. 10 – Substitution

DIE HAUSENGEL-HAUSSERVICE IST BEFUGT, ZUR ERFÜLLUNG DES AUFTRAGES, DRITTE BEIZUZIEHEN. DIE HAFTUNG DER HAUSENGEL-HAUSSERVICE FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER REINIGUNGSEINSÄTZE DURCH DEN DRITTEN SOWIE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN MÄNGELN UND SCHÄDEN WIRD AUF DAS GESETZLICH ZULÄSSIGE MINIMUM BESCHRÄNKT.

Art. 11 – Arbeitseinstellung bei verspäteter sowie Nichtzahlung

Im Falle nicht erfolgter oder verspäteter Zahlung ist die Hausengel-Hausservice befugt, jegliche Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber einzustellen. Weitere Dienstleistungen werden wieder erbracht, wenn der Gesamtbetrag der offenen Forderungen gegenüber der Hausengel-Hausservice (inkl. Verzugszins und Mahngebühren) bezahlt wurde.

Entschädigung

Art. 12 – Preise

1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur fristgerechten Bezahlung des vereinbarten Preises.

2 Die Reinigungseinsätze werden in Stunden verrechnet und jede angefangene ¼ Stunde wird als volle Stunde in Rechnung gestellt. Es gilt der vereinbarte Stundensatz des Reinigungsangebots.

3 Fehlt eine Vereinbarung über den Preis/Stundensatz, so gilt ein Stundenansatz von CHF 40.00 als vereinbart.

4 Sollte der Einsatzort mehr als 5km vom Geschäftssitz entfernt liegen, so ist für den gesamten Anfahrtsweg eine Pauschale von
CHF 1.00/km zu Lasten des Auftraggebers geschuldet.

5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Hausengel-Hausservice sämtliche Verwendungen und Auslagen samt Zins zu 5% zu erstatten.

6 Für die Auslagen nach Art. 9 Abs. 1 sowie Art. 9 Abs. 2 AGB stellt die Hausengel-Hausservice pauschal eine Aufwandentschädigung von CHF 20.00 in Rechnung. Das mitgebrachte Reinigungsmaterial sowie die eingesetzten Reinigungsgeräte verbleiben dabei im Besitz und Eigentum der Hausengel-Hausservice.

Art. 13 – Zahlungsmodalitäten

1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, nach Abschluss des letzten Einsatzes des jeweiligen Monats, per E-Mail.

2 Für Postzustellung der Rechnung wird eine Gebühr von CHF 2.00 erhoben.

3 Bezahlt der Auftraggeber seine Rechnungen per Postüberweisung, werden ihm die entsprechenden (Transaktions-)Gebühren in Rechnung gestellt.

4 Die Rechnungen sind jeweils innert 7 Tagen nach Rechnungstellung zu bezahlen.

5 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Auftraggeber ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 10.00 bei 1. Mahnung respektive CHF 20.00 bei 2. Mahnung.

6 Die 1. Mahnung fällt nach einem Zahlungsverzug von 10 Tagen an. Die 2 Mahnung bei einem weiteren Verzug von 20 Tagen.

7 Sollte der Auftraggeber seitens der Hausengel-Hausservice bereits betrieben wordHaftung und Mängel

Art. 14 – Sorgfaltspflicht

Hausengel-Hausservice führt die ihr übertragenen Aufträge sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Auftraggebers aus. Für die Arbeitnehmenden wurden sämtliche obligatorischen Versicherungen abgeschlossen. Die Hausengel-Hausservice ist für Betriebshaftpflichtfälle versichert.

Art. 15 – Meldepflicht

1 BEANSTANDUNGEN, INSBESONDERE WEGEN NICHT VERTRAGSGEMÄSSER AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS SOWIE FESTGESTELLTEN SCHÄDEN, SIND BIS SPÄTESTENS AM FOLGE-ARBEITSTAG NACH DEM REINIGUNGSEINSATZ ZWISCHEN 9:00 UHR UND 18:00 UHR TELEFONISCH AN DIE HAUSENGEL-HAUSSERVICE ZU MELDEN.

2 DIE DIENSTLEISTUNGEN GELTEN ALS VERTRAGSGERECHT ERFÜLLT UND DAS REINIGUNGSOBJEKT ALS SCHADENFREI ABGENOMMEN, WENN DER AUFTRAGGEBER NICHT INNERT VORGENANNTER FRIST IN VORGENANNTER FORM DIE MELDUNG ABGESETZT HAT.

3 Es liegt im Ermessen der Hausengel-Hausservice, zu bestimmen, welche Mängel als, nicht vertragsgemäss, berechtigt gelten und daher zu beheben sind.

Art. 16 – Haftungsbeschränkung

JEGLICHE HAFTUNG DER HAUSENGEL-HAUSSERVICE SOWIE DEREN HILFSPERSONEN UND ARBEITNEHMENDEN WIRD AUF DAS GESETZLICHE MINIMUM BESCHRÄNKT.

Vertragsauflösung

Art. 17 – Kündigung regulärer Verträge

1 Der reguläre Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils auf Ende Monat gekündigt werden.

2 Die Kündigung muss mittels eingeschriebenem Brief am Sitz der Hausengel-Hausservice erfolgen.

3 Bei Kündigungen innert der ersten 6 Monate seit Vertragsschluss wird eine Umtriebsentschädigung von pauschal Fr. 100.00 erhoben.

4 Bei einer Kündigung zwischen dem 6. und 12. Monat beträgt die Umtriebsentschädigung pauschal CHF 60.00.

5 Die Hausengel-Hausservice hat das Recht auf die Geltendmachung der Umtriebsentschädigung zu verzichten.

Art. 18 – Vertragsrücktritt bei einmaligen Aufträgen

1 Bei Vereinbarung eines einmaligen Auftrags kann ein Privatkunde bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.

2 Bei Vereinbarung eines einmaligen Auftrags kann ein Geschäftskunde bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.

3 Der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief am Sitz der Hausengel-Hausservice erfolgen.

4 Bei einem Verstoss gegen die Fristen von Art. 18 Abs. 1 AGB bei Privatkunden respektive Art. 18 Abs. 2 AGB bei Geschäftskunden wird eine Umtriebsentschädigung von 30% des vereinbarten Auftragsvolumens bei einer Kündigung bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin erhoben. Bei späteren Kündigungen erhöht sich die Umtriebsentschädigung auf 50% des vereinbarten Auftragsvolumens. Wurde kein Auftragsvolumen vereinbart, wird von einem Auftragsvolumen von 8.5 Stunden ausgegangen.

5 Die Hausengel-Hausservice hat das Recht auf die Geltendmachung der Umtriebsentschädigung zu verzichten.

Art. 19 – ausserordentliches Kündigungsrecht der Hausengel-Hausservice

1 Die Hausengel-Hausservice hat das Recht, jederzeit eine fristlose Kündigung geltend zu machen, ohne eine Entschädigung entrichten zu müssen. Dieses Kündigungsrecht steht jedoch einzig der Hausengel-Hausservice zu.

2 Mit ausgesprochener fristloser Kündigung seitens der Hausengel-Hausservice endet das Auftragsverhältnis unmittelbar und entbindet die Hausengel-Hausservice jeglicher weiteren Verpflichtung dem Auftraggeber gegenüber. Noch offene Beträge (insbesondere aufgrund der bis zum Kündigungszeitpunkt geleisteten Einsatzstunden) zu Gunsten der Hausengel-Hausservice sind sofort fällig.

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Art. 20 – Geheimhaltungspflicht/Datenschutz

1 Die Hausengel-Hausservice verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten.

2 Die Hausengel-Hausservice verpflichtet sich während der Dauer des Dienstverhältnisses sowie nach der Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

3 Die Minimalerfordernisse des Schweizerischen Datenschutz werden eingehalten.

Art. 21 – Abwerbeverbot

1 OHNE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS DÜRFEN DIE ARBEITNEHMENDEN DER HAUSENGEL-HAUSSERVICE WEDER AUF EIGENE NOCEINES DRITTEN ABGEWORBEN ODER EINGESTELLT WERDEN. DIES GILT BIS ZU EINEM JAHR NACH BEENDIGUNG DES AUFTRAGSVERHÄLTNISSES.

2 EIN VERSTOSS GEGEN DIESE NORM HAT EINE KONVENATIONALSTRAFE VON CHF 10’000.00 ZUR FOLGE. DIE BEZAHLUNG DER KONVENATIONALSTRAFE

ENTBINDET NICHT VON DER EINHALTUNG DES ABWERBEVERBOTS. JEGLICHER WEITERER VERSTOSS STELLT EINEN EIGENSTÄNDIGEN NEUEN

VERSTOSS DAR, WELCHER WIEDERUM DIE KONVENTIONALSTRAFE AUSLÖST.

Art. 22 – Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis, ist der Gerichtstand Derendingen. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

Art. 23 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB sowie des Hauptvertrages ungültig, unwirksam oder nichtig sein, so gilt anstelle dieser Klausel, eine dem Parteiwillen am nächsten kommende Klausel als vereinbart. Die übrigen Klauseln der AGB bleiben hiervon unberührt.

Derendingen , 1.3.2022

Adresse

Hausengel- Hausservice

Luzernstarsse 11

4552 Derendingen

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